Freitag, 14. Februar 2025

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Wenn das Parken teurer als der Supermarkt-Einkauf wird

Vorfahren, Auto abstellen, rein in den Supermarkt. Für alle motorisierten Konsumenten ein gewohnter Vorgang, bei dem das Parken, anders als bei Besuchen der Innenstadt, keine große Rolle spielt. Denn in der Regel steht vor den Discountern und anderen Lebensmittelgeschäften ausreichend Abstellraum zur Verfügung, so dass kein Parkschein erworben oder eine Parkscheibe ausgelegt werden muss. Ausnahmen sind jedoch wie so oft die Regel.

Nur ganz kurz hatte Axel W. (Name geändert) vor einigen Tagen in der Penny-Filiale an der Heese eingekauft, die Überraschung war groß, als er bei Rückkehr hinter dem Scheibenwischer seines Wagens eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 29,90 Euro vorfand. Begründung: „Fehlende Parkscheibe/Parkvignette“. Bei dem Absender handelte es sich um die Firma „Fair parken GmbH“ aus Düsseldorf. „Ist das rechtens?“, fragte sich Axel W., „von einem solchen Unternehmen hatte ich bisher nie gehört.“

Ja, ist es, vorausgesetzt eine gut sichtbare Beschilderung weist auf die Konditionen hin. Parkflächen vor Supermärkten sind Privatparkplätze. Laut ADAC schließt, wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, einen Vertrag mit dem Eigentümer und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Generell ist das Parken auf Supermarkt-Parkplätzen für Kunden nur während der Geschäftszeiten und zeitlich nicht ohne Beschränkung erlaubt.

Die Anweisung, eine Parkscheibe auslegen zu müssen, ist auf Celler Supermarkt-Parkplätzen jedoch nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Eine solche bildet der Penny-Markt in der Heese seit einigen Monaten, mehrere große Schilder weisen darauf hin: „Parken nur mit Parkscheibe“. „Es hat überhandgenommen mit dem Parken. Rundherum gibt es dichte Wohnbebauung, unser Parkplatz wurde von Anwohnern genutzt. Kunden monierten, dass sie Schwierigkeiten haben, ihr Auto für den Einkauf abzustellen“, erläutert der stellvertretende Filialleiter. Aus diesem Grund habe man sich entschieden, zu Parkraumbewirtschaftung überzugehen.

Die Geschäftsführung der Penny Markt GmbH Region Nord teilt auf CP-Anfrage mit: „Sofern sich das Problem der Fremdparker nicht auf andere Art und Weise lösen lässt, setzen Penny oder der jeweilige Vermieter auf Parkraumbewirtschaftung. Penny hat davon weder direkte noch indirekte finanzielle oder andersartige Vorteile…“ Nach Ansicht von Juristen sollte eine Vertragsstrafe auf einem Privat-Parkplatz nicht mehr als doppelt so hoch sein wie ein Bußgeld für das Abstellen eines Fahrzeugs auf öffentlichem Grund ohne Parkscheibe. Diesen Rahmen überschreiten die 29,90 Euro Vertragsstrafe, die Axel W. überweisen musste, nicht. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für das Parken ohne Parkscheibe Sanktionen zwischen 20 und 40 Euro vor. Dennoch zeigt sich Axel W. ungehalten: „Das Parken war teurer als mein kompletter Einkauf. Noch einmal passiert mir das nicht!“

Anke Schlicht
Celler Presse

Fotos: Anke Schlicht

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