Freitag, 17. Januar 2025

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Gemeinsam gegen die Fluten: Niedersachsens Bewährungsprobe beim Weihnachtshochwasser 2023

In einer bewegenden Regierungserklärung vor dem Niedersächsischen Landtag am 7. Februar 2024 reflektiert Ministerpräsident Stephan Weil das „Weihnachtshochwasser 2023“. Zwei Wochen lang hielt eine Flut das Land in Atem, prägte den Jahreswechsel und rückte inzwischen in den Hintergrund der Nachrichten. Doch Weil betont die anhaltende Relevanz, beleuchtet die außergewöhnlichen Herausforderungen und würdigt das beeindruckende Engagement tausender Menschen im Kampf gegen die Wassermassen. Ein Rückblick auf einen Dezember, der als niederschlagsreichster seit Beginn der Messungen in die Geschichte einging. Im Anschluss erfolgt die Erwiderungsrede des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Sebastian Lechner, zu dieser Regierungserklärung am 07.02.2024.

Mit diesen einführenden Worten leitet Ministerpräsident Stephan Weil seine Rede vor dem Niedersächsischen Landtag ein, um die Herausforderungen und das beeindruckende gemeinschaftliche Handeln während des „Weihnachtshochwassers 2023“ zu beleuchten:

„In Niedersachsen hatten wir einen unruhigen und auch beunruhigenden Jahreswechsel. Beginnend mit dem 23. Dezember bis zum Ende der ersten Januarwoche hat uns zwei Wochen lang ein Hochwasser in Atem gehalten, das große Teile unseres Landes mehr oder weniger in Mitleidenschaft gezogen hat.

Das alles liegt gerade einmal einen Monat zurück und in der alltäglichen Nachrichtenflut ist das sogenannte Weihnachtshochwasser schon wieder in den Hintergrund gerückt. Aber dieses Hochwasser und seine Bekämpfung und besonders der Umgang mit seinen Folgen sind zu wichtig, um zu Beginn dieser Sitzungsperiode gleich zur Tagesordnung überzugehen.

Der Dezember war der niederschlagsreichste Dezember seit Beginn der Messungen. Viele Tage lang flossen riesige Wassermengen aus dem Süden Richtung Norden. Die Deiche standen unter einem enormen Druck und das beinahe im gesamten niedersächsischen Binnenland. Es war nicht das erste Hochwasser in unserem Land, aber es war ein ganz und gar außergewöhnliches Hochwasser.

Die Deiche haben am Ende gehalten – das ist die wichtigste Feststellung in der Rückschau. Aber dafür gab es vor allem auch einen Grund: Das Engagement tausender Menschen und ihr Einsatz über viele Tage hinweg im Kampf gegen die Wassermassen.

Um das ganze Ausmaß dieser Gemeinschaftsleistung deutlich zu machen, hier einige Zahlen:

  1. Etwa 100 000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angehörige der Berufsfeuerwehren waren dabei,
  2. etwa 35 000 Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen,
  3. das Technische Hilfswerk mit ca. 5 000 Kräften,
  4. die Polizei mit ungefähr 2 500 Beamtinnen und Beamten,
  5. weitere etwa 1 000 Menschen in den Krisenstäben des Landes und der Kommunen.

Das heißt, über 143 000 Einsatzkräfte waren über viele Tage im Einsatz – eine kaum zu glaubende Zahl. Dieses Hochwasser war zugleich eine Sternstunde der „Blaulichtfamilie“ In Niedersachsen!

Dazu kommt eine noch nicht zu beziffernde Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die mitgeholfen haben beim Füllen und Transportieren von Sandsäcken. Mehr als 10 Millionen Sandsäcke waren es am Ende und auch das ist eine Zahl, die man sich kaum vorstellen kann.

Mein Dank, sicher unser aller Dank, gilt von ganzem Herzen allen diesen Menschen! Ihr unermüdlicher Einsatz war die Grundlage dafür, dass wir dieses gefährliche Hochwasser alles in allem gut bewältigen konnten.

Es war eine beeindruckende Demonstration des Gemeinsinns bei uns in Niedersachsen, die wir in diesen Tagen erlebt haben. Ich bin viel unterwegs gewesen, und war immer wieder auch persönlich berührt von dem großartigen Engagement.

Oft habe ich als Antwort auf mein Dankeschön für ihre Arbeit die Antwort von Einsatzkräften erhalten „Dafür sind wir da.“ Das war ein schöner Ausdruck von norddeutscher
Zurückhaltung, aber nicht die ganze Wahrheit, wie ich finde. Denn diese Menschen waren vor allem für die anderen da, um deren Sicherheit und Eigentum vor dem Wasser zu schützen. Für diese Haltung kann man nur dankbar sein!

Natürlich wollen wir diesem Dank auch Ausdruck geben. Innenministerin Daniela Behrens hat mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunalen Spitzenverbänden einige
Maßnahmen vereinbart. Die Landesregierung stiftet ein Ehrenzeichen in Form einer
Bandschnalle für die Einsatzkräfte. Und das Land wird Dankveranstaltungen, die gerne auch Feste sein können, unterstützen, die in den Kommunen durchgeführt werden. Es war eben eine gewaltige Gemeinschaftsleistung und das soll auch beim Dank zum Ausdruck kommen.

Eine letzte Bemerkung in diesem Zusammenhang: Wir haben in diesen Tagen noch einmal ganz konkret erfahren, wie wichtig vor allem auch unsere ehrenamtlichen Kräfte sind. Mit der Novelle zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz wird noch einmal unterstrichen werden, dass das Land dieses Engagement sehr wirkungsvoll unterstützen wird. Das gilt selbstverständlich auch für die Mitglieder der Hilfsorganisationen. In weiten Teilen des Katastrophenschutzes werden sie den Einsatzkräften der Feuerwehren gleichgestellt. Eine Regelungslücke besteht allenfalls in Randbereichen und darüber wird zu sprechen sein.

Auch das Krisenmanagement in den Kommunen und im Land sowie die gegenseitige Zusammenarbeit waren sehr gut, ich habe hierzu nur positive Rückmeldungen erhalten. Ein gutes Beispiel dafür war etwa die wohldosierte Abgabe von Wasser aus den überfüllten Talsperren im Harz, die dennoch die dahinterliegenden Regionen nicht überfordert hat. Auf diese Weise konnte eine weitere Zuspitzung und konnten auch große Schäden vermieden werden.

Trotz der schwierigen Lage musste auch nirgends der Katastrophenfall festgestellt werden, in acht Landkreisen konnte man sich auf die Feststellung eines außergewöhnlichen Ereignisses beschränken. Auch diese Feststellung zählt zu den guten Nachrichten am Ende des Hochwassers.

Dasselbe gilt schließlich auch für die Hilfe von außerhalb – von der Bundeswehr, der Bundespolizei, von den anderen Ländern und sogar innerhalb der EU. Größtenteils musste Hilfe gar nicht erst erbeten werden, sie wurde uns sofort und in großem Umfang angeboten.

Dieses System von gegenseitiger Unterstützung in schwierigen Situationen funktioniert und Niedersachsen wird auch weiter ein aktiver Teil davon sein. Das zählt ebenfalls zu den
positiven Erfahrungen dieser schwierigen Zeit: Auf das System unseres Katastrophenschutzes ist Verlass.

Unter dem Strich und in Anbetracht der drohenden Gefahren sind wir glimpflich davongekommen, aber natürlich sind beträchtliche Schäden durch die Wassermassen entstanden. Manche davon sind heute schon bekannt, viele andere aber noch nicht, denn auf manchen Straßen und vielen Feldern steht das Wasser immer noch, vielerorts werden auch vertiefte Untersuchungen notwendig sein. Mit anderen Worten: Die Schadensermittlung läuft derzeit und sie wird noch einige Zeit andauern.

Wir müssen als Land aber sofort handlungsfähig sein. Deswegen hat die Landesregierung bereits am 16. Januar den Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen und dem Landtag zugeleitet.

Wenn Sie zustimmen, werden sehr schnell 111 Millionen Euro zur Verfügung stehen, mit denen Sofortmaßnahmen bezahlt, Einsatzkosten erstattet, Schäden an der Infrastruktur von Land und Kommunen beseitigt oder auch Schutzanlagen ertüchtigt werden können.

Finanzminister Gerald Heere wird noch auf die Einzelheiten eingehen, wenn der
Nachtragshaushalt behandelt wird. Aber wir wollen vor allem eines klarstellen: Das Land ist bei der Schadensbeseitigung handlungsfähig. Das gilt für das Jahr 2024 und wird uns sicher auch bis ins nächste Jahr beschäftigen.

Die Einzelheiten der Unterstützung werden in unterschiedlichen Richtlinien geregelt. Für akute Notlagen von Privatpersonen ist eine solche Regelung schon seit dem 24. Januar in
Kraft, weitere Richtlinien für die Unterstützung von Privatpersonen bei ihrer
Gebäudeinstandsetzung, von Unternehmen und auch für Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen befinden sich in der Vorbereitung.

In diesem Zusammenhang stellt sich ein Problem, das dringend zur Lösung ansteht: Das war nicht das letzte Hochwasser, wie wir ganz genau wissen – der Klimawandel schreitet voran. Wenn der Staat jedes Mal bei solchen Ereignissen umfassende Hilfsleistungen verspricht, wird er über kurz oder lang damit überfordert sein.

Deswegen ist es sehr klug, dass immer mehr Menschen und Unternehmen private Vorsorge betreiben und sich gegen die sogenannten Elementarschäden versichern. Etwa ein Drittel der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist es in Niedersachsen inzwischen, wie die Versicherungswirtschaft berichtet hat – bundesweit übrigens ein unterdurchschnittlicher Wert.
Wenn die Möglichkeit zur privaten Vorsorge besteht, dann werden wir sie auch von den Betroffenen erwarten müssen! Jedenfalls dürfen diejenigen, die sich nicht versichern, nicht besser dastehen, als ihre Nachbarn, die eine Versicherung abgeschlossen haben und dafür auch bezahlen müssen.

In der Richtlinie für Hilfen bei der Gebäudeinstandsetzung von Privatpersonen werden wir deswegen verlangen, dass sich die Betroffenen für die Zukunft gegen solche Schäden versichern, wenn das möglich ist.

Aber das ist noch nicht die Antwort auf das grundsätzliche Problem. Es kann nicht richtig sein, wenn bei vergleichbaren Notlagen von Land zu Land andere Grundsätze gelten.
Deswegen fordern die sechzehn Länder seit langem vom Bund die Schaffung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Persönlich bin ich auch für Alternativen offen, wenn es gelingt, die Vorsorge in ganz Deutschland voranzutreiben.

Dieses Problem war schon wiederholt Gegenstand der Gespräche zwischen dem
Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder, geschehen ist aber nichts. In den Ländern hat wohl niemand Verständnis dafür, dass der Bundesjustizminister diese Frage jetzt schon seit vielen Monaten verschiebt und verzögert. Eine bundesweite Regelung für Elementarschäden ist überfällig!

Das „Weihnachtshochwasser 2023“ war eine besondere Herausforderung, aber für die Zukunft werden wir eher mit noch schwierigeren Situationen rechnen müssen, mit sehr trockenen Sommerzeiten und sehr nassem Winterwetter. Dass die Deiche diesmal weitestgehend gehalten haben, ist deswegen keine Beruhigung.

Der Klimawandel schreitet voran und mit ihm Phasen extremer Dürre und schwerer, lang andauernder Regenfälle. Das merken wir immer öfter ganz konkret auch bei uns in Niedersachsen. Wir werden damit immer wieder an unsere Verantwortung erinnert, dass wir den von uns Menschen verursachten Klimawandel nicht akzeptieren dürfen, sondern dass wir den Klimaschutz weiter konsequent voranbringen müssen. Das sind allesamt auch Beiträge zu unserem eigenen Schutz!

Die Bedeutung der Prävention wächst stetig, daran kann kein Zweifel bestehen. Etliche in den letzten Jahren realisierte Schutzmaßnahmen haben diesmal vor Ort eine sehr gute Wirkung erzielt, davon konnte ich mich vielerorts überzeugen. Aber es ist völlig klar, dass wir die Anstrengungen für den Hochwasserschutz noch mal deutlich verstärken müssen – der Klimawandel lässt uns keine andere Wahl.

Unabdingbar sind enorme Investitionen in den Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland. Bund und Land stellen derzeit für den Küstenschutz etwa 80 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, ab dem Jahr 2026 sind es ca. fünf Millionen mehr. Es ist gut, dass nach Intervention der Küstenländer dieser Topf von den Haushaltskürzungen im Bund verschont geblieben ist. Da wir über 610 km Küstendeiche auf einen steigenden
Meeresspiegel anpassen und im Schnitt ein bis zwei Meter erhöhen müssen, sind wir auf die Unterstützung des Bundes im Rahmen der Klimavorsorge dringend angewiesen.
Für den Schutz im Binnenland sieht es anders aus. Größtenteils handelt es sich um Vorhaben der Kommunen und der Deichverbände, die mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes unterstützt werden. Diese Förderung umfasst derzeit ca. 38 Millionen Euro jährlich an Zuschüssen, ist fördertechnisch sehr aufwendig und schwankt sehr stark.

Das ist offenkundig ein Fehler, über den wir in den nächsten Monaten als
Ländergemeinschaft mit der Bundesregierung dringend reden müssen. Parallel dazu können Sie davon ausgehen, dass der Hochwasserschutz im Binnenland auch bei unseren eigenen diesjährigen Haushaltsplanberatungen eine wichtige Rolle spielen wird.

Neben den Bund-Länder-Finanzierungen haben wir in Niedersachsen auch Landesmittel aus dem Wirtschaftsförderfonds von knapp 30 Millionen Euro bereitgestellt, die auch schon mit Planungen belegt sind. Dieses Sondervermögen für den Hochwasserschutz hat den Vorteil, dass es sehr flexibel ist und mehrjährig ausgegeben werden kann.

Es ist aber nicht allein das Geld, um das es bei der Umsetzung solcher Projekte geht. Die Planungen für den Hochwasserschutz im Binnenland sind mit den Jahren immer schwieriger geworden, die Verfahren dauern immer länger. Da geht es um gestiegene Anforderungen im Vergaberecht, im Baurecht, im Verfahrensrecht, im Naturschutzrecht und wo auch immer.

Dazu kommen Flächenkonkurrenzen mit Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Energiewirtschaft und diese Liste ist sicher nicht abschließend. Die Folge sind höchst komplizierte und zeitraubende Abwägungsprozesse und entsprechende Verfahren und so erklärt sich am Ende, wieso manche Vorhaben noch immer nicht realisiert sind, deren Notwendigkeit eigentlich unbestreitbar ist.

Das kann so nicht bleiben, deshalb müssen die Vorhaben des „Paktes für Beschleunigung“ zwischen Bund und Ländern auch auf den Hochwasserschutz übertragen werden.

Einige Beispiele:

  1. Moderne Schutzanlagen anstatt älterer Deiche sollten keine neue Planfeststellung nötig machen, wenn sie an demselben Ort entstehen.
  2. Die parallele Durchführung von Planungsschritten anstelle eines schrittweisen Vorgehens würde viel Zeit sparen.
  3. Die Möglichkeiten des vorzeitigen Maßnahmenbeginns haben sich bereits bei anderen Planungsvorhaben sehr bewährt, sie sollten auch beim Hochwasserschutz Standard werden.
  4. Wir müssen Vorkaufsrechte für dringend benötigte Flächen für den Hochwasserschutz und nötige Ausgleichsflächen ebenfalls prüfen.

Die Liste der Beispiele lässt sich noch leicht verlängern.

Unser Niedersächsisches Wassergesetz bietet bereits die Möglichkeit zum Verzicht auf
Planfeststellung und Plangenehmigung. Im Rahmen der Umsetzung des Paktes auf
Landesebene werden wir dessen Beschleunigungen auch auf die Regelungen zum Hochwasserschutz in Landesgesetze übernehmen und auch auf den Bund einwirken, dies ebenfalls zu tun. Die Landesregierung wird hierzu im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche die Initiative ergreifen.
Der Hochwasserschutz ist zu wichtig, um in den Verfahren einfach alles beim Alten zu lassen, auch das ist eine Lehre aus unseren jüngsten Erfahrungen.

Es ist selbstverständlich, dass wir die Erfahrungen aus dem „Weihnachtshochwasser“ umfassend auswerten und dabei die enge Abstimmung mit den Kommunen suchen werden.

Jedes Hochwasser ist anders, diesmal – um nur ein Beispiel zu erwähnen – war etwa die Bedeutung mobiler Schutzanlagen wesentlich höher als bei früheren Ereignissen dieser Art.

Die Organisation, die Ausstattung, die Taktik, aber auch der permanente Hochwasserschutz werden ein weiteres Mal zu überprüfen sein, um beim nächsten Mal das Vorgehen noch weiter verbessern zu können. Ziel ist die Erstellung einer vorbeugenden, ressortübergreifenden Analyse auf Staatssekretärsebene einschließlich sich daraus ergebender Schlussfolgerungen.

Das Weihnachtshochwasser war eine enorme Herausforderung, die in großen Teilen unseres Landes sehr viel Unheil hätte anrichten können. Dazu ist es zum Glück nicht gekommen – durch ein funktionierendes Krisenmanagement, vor allem aber auch durch den Einsatz zehntausender Menschen, die den entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben, Schlimmeres zu verhindern.

Diese Erfahrung ist für mich das Entscheidende, wenn ich an einen Jahreswechsel der ganz besonderen Art zurückdenke. Gemeinsinn und Zusammenhalt sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet, das ist auch eine Ermutigung für ganz andere Herausforderungen, die sich uns derzeit stellen. Dazu zählen für mich übrigens auch die großen Demonstrationen, die wir aktuell in allen Teilen Niedersachsens erleben und auf denen sich Bürgerinnen und Bürger für unsere Demokratie stark machen.

Gemeinsam können wir große Aufgaben bewältigen, das hat der Jahreswechsel bei uns in Niedersachsen bewiesen. Lassen Sie uns daran anknüpfen, diese Haltung werden wir sicher noch bei anderen Gelegenheiten brauchen! Der Umgang mit dem Hochwasser bei uns in Niedersachsen war dafür eine wichtige Ermutigung.“


Erwiderungsrede des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Sebastian Lechner, anlässlich der Regierungserklärung „Hochwasserereignisse in Niedersachsen rund um den Jahreswechsel 2023/2024 (Weihnachtshochwasser 2023)“ des Niedersächsischen Ministerpräsidenten am 07.02.2024:

„1. Verantwortung für die Geschädigten
In den Weihnachtstagen und den Wochen danach haben massive Hochwasserwellen unser Land getroffen. Über Wochen hinweg waren große Teile Niedersachsens überflutet. Die Bedrohung durch brechende und unterspülte Deiche war allgegenwärtig. Die Lage war vielerorts kritisch.

Bei mir in Neustadt am Rübenberge hatten wir in der Spitze 6,15 m. Das 100-jährige Hochwasser liegt bei 7,04 m. Es hätte keine 15 cm mehr steigen dürfen, dann wären wir in eine sehr schwierige Lage gekommen.

Für viele war die Lage allerdings schon schwierig genug: Familien mussten aus Ihren Häusern evakuiert werden. Teilweise gab es keinen Strom und keine Frischwasser-versorgung mehr. Ihr Hab und Gut wurde in Teilen zerstört oder aber massiv beschädigt. Landwirtschaftliche und andere gewerbliche Betriebe wurden in Mitleidenschaft gezogen. Viele Menschen hatten und haben Existenzängste. Es ist unsere Verantwortung, sie bei nicht allein lassen!

  1. Dank für die große Solidarität

Gleichzeitig machte der Umgang mit der Hochwasserlage in Niedersachsen Mut und gibt Zuversicht! Denn es gab eine große Solidarisierung mit den Geschädigten und auch mit den Helferinnen und Helfern. Überall gab es Menschen, die Lebensmittel zur Verfügung stellten, den Einsatzkräften Mittagessen kochten, Landwirte, die mit eigenen Geräten aushalfen.

In Haren an der Ems haben 2000 Menschen nach einem Aufruf durch den Bürgermeister bei der Deichsicherung unterstützt. Insgesamt war das eine bewundernswerte Solidarität. Eine gemeinsame Leistung, die am Ende dazu geführt hat, dass wir diese Hochwasserlage noch mit einem blauen Auge bewältigen konnten.

Diesen Geist und dieses Gefühl sollten wir uns bewahren,

auch für dieses Jahr, und wir danken wirklich allen, die daran mitgewirkt haben!

  1. Dank an Helfer

Ein besonderer Dank gilt unseren vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräften sowie all denjenigen, die in den kommunalen Krisenstäben mitgewirkt und die überall im Land wirklich einen bewundernswerten Dienst geleistet haben.

Wie bei mir in Neustadt so im ganzen Land gibt es Einsatzkräfte, die von Weihnachten bis weit in den Januar hinein ununterbrochen im Einsatz waren. Manchmal rund um die Uhr, bis zur Erschöpfung. Das ist ein Engagement, was über das hinausgeht, was man von Ehrenamtlichen erwarten kann.

Deswegen möchte – und ich denke ich kann das im Namen des gesamten Hauses sagen – allen Hilfskräften, den kommunalen Behörden und dem Innenministerium für die gute Koordinierung unseren aufrichtigen Dank aussprechen.

  1. Wertschätzung der Ehrenamtlichen

Wir haben Vorschläge gemacht, wie wir gerade dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement würdigen können. Sie machen jetzt auch welche. Es ist gut, dass es eine besondere Hochwassermedaille geben soll und es ist auch gut, dass das Land mit eigenem Geld die Danksagungspartys unterstützen will.

Die von Ihnen angekündigte Brand- und Katastrophenschutznovelle lässt allerdings jetzt schon sehr lange auf sich warten. Bisher hat sie den Landtag nicht erreicht.

Wir machen ihnen in diesem Plenum einen einfachen Gesetzes-Vorschlag, bei dem wir die Freistellungansprüche aller im Katastrophenschutz Beteiligten gesetzlich angleichen wollen. Das ist längst überfällig. Das können wir einfach gemeinsam schnell beschließen. Deswegen stimmen Sie hier doch besser gleich unserem Gesetzentwurf zu!

  1. Nachtragshaushalt

Und dann ist es unsere Aufgabe, nun schnell akut die Schäden zu bewältigen, und für die Katastrophenschutzeinheiten die Ausrüstungen aufzufüllen und auch zu ertüchtigen. Denn die eigentliche Hochwasserphase meistens im Frühjahr. Deswegen haben wir Ihnen schon am 10. Januar einen Nachtragshaushalt vorgeschlagen.

Gut, dass Sie sich dem jetzt anschließen und Ihren Plan fallen gelassen haben, lediglich mit einer Soforthilfe von 10 Mio. Euro auf die Hochwasserlage zu reagieren. Mit den 111 Mio. EUR sind wir aus unserer Sicht in der Lage, adäquat und schnell zu reagieren. Wir werden, auch wenn wir uns noch über die konkrete Finanzierung uneinig sind, heute zum Nachtragshaushalt ein gemeinsames Zeichen setzen und diesem Nachtragshaushalt zustimmen.

Wichtig ist, dass die von Ihnen angesprochenen Richtlinien für die Unterstützung von Privatpersonen, Unternehmen und für die Entschädigung der Landwirtin auch schnell kommen. Bisher sind die Erfahrungen mit Ihrer Landesregierung, dass das eine ganz Zeit lang dauert. Aber die Richtlinien müssen ohne Zeitverzug unkompliziert den Menschen helfen. Wir dürfen hier keine Zeit verlieren!

  1. Schlanker Fuß – Hochwasserdemenz

Klar ist aber auch, wenn wir 2 Millionen Sandsäcke in Niedersachsen einsetzen müssen, um die Lage zu bewältigen, dann sind wir in Sachen Hochwasserschutz noch nicht da, wo wir sein sollten.

Das haben sie selbst zugegeben. Allerdings sind sie auch schon mehr als 10 Jahre dafür verantwortlich. Es gilt ein Hochwasserschutzsystem aufzustellen, das so gut funktioniert, dass uns unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer mit einem ausgewöhnlichen Einsatz nicht nochmal – im wahrsten Sinne des Wortes – vor dem Absaufen retten müssen. Das ist die Aufgabe, die wir jetzt haben.

  1. Seesen Bornhausen

Wir brauchen deswegen ein Fünf-Jahres-Hochwasserschutz-programm. Sachsen-Anhalt hat schon im Dezember 2022 ein solches 657 Millionen € schweres Programm aufgelegt. In der Strategie sind 195 Projekte enthalten für die Deichsanierung-, neubau-, und -ertüchtigung sowie den Bau von Hochwasserrückhaltebecken etc. Damit müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Sachsen-Anhalt mehr für 300 Kilometer Deichlinie ausgibt als Niedersachsen für 2000 Kilometer. Das Herr Ministerpräsident ist zu wenig.

Da haben wir echten Nachholbedarf. Das sieht man auch am Beispiel des Hochwasserrückhaltebeckens in Seesen-Bornhausen. Die Baukosten belaufen sich allein für dieses Projekt auf 17 Mio. €. Es fehlen insgesamt ca. 5 – 6 Mio. Finanzierung. Ein solches Becken entspannt die Lage für das ganze Weser-Flusssystem hinunter. Sie sind bis jetzt nicht die zu geben.

Sie haben eben lediglich vage Andeutungen gemacht, Dass der Hochwasserschutz eine Rolle spielen werde bei den nächsten Haushaltsaufstellungen. Das ist nicht entschieden genug, Herr Ministerpräsident.

Das ist nicht der Geist Sachsen-Anhalts, dem Hochwasser-schutz Priorität einzuräumen, sondern mit so einem Geist lassen Sie die Menschen buchstäblich im Regen stehen, Und dieser Regen gefährdet Existenzen!

8.Vereinbarung mit dem Bund

Dabei sind wir bei Ihnen, dass auch der Bund hier Verantwortung trägt. Sie haben öffentlichkeitswirksam mitgeteilt, dass Sie zusammen mit den Regierungschefs von Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einen schönen Brief an den Bundeskanzler geschrieben und eine Unterstützung durch den Bund, ähnlich wie nach den Hochwassern 2017 und 2013 in.

Nach unseren Informationen ist der Bund allerdings nicht bereit, in irgendeiner Weise Kosten zu übernehmen oder sich zu beteiligen. Ein mittlerweile bekanntes Muster: Sie schreiben einen Brief und der Bundeskanzler ignoriert ihn fröhlich.

Der Kanzler ist von Ihrer eigenen Partei! Sie sind beide Mitglieder der SPD. Ein Kanzler, der in Verden nur betroffen auf das Wasser starrt, kann gerne in Berlin bleiben!

  1. Darf sich nicht wiederholen

Aber es ist nicht nur das Geld. Das haben sie richtig erkannt. Von besonderer Bedeutung ist, dass der Schutz der Menschen im Mittelpunkt des Handels steht.

Und da will ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, sagen, dass wir den Eindruck haben, dass das seit mittlerweile 11 Jahren von Grünen und SPD geführte Umweltministerium, seine Abwägung nicht nach diesem Maßstab vollzieht.

Wenn in Oldenburg am Achterdiek die Bäume in der Akutphase gefällt werden müssen, weil sie drohen, umzukippen und damit den Deich zu beschädigen, dann kann ich Ihnen versprechen, dass das vorher schon mal jemanden aufgefallen ist, dass diese Bäume am Deich nichts zu suchen haben. Aber vorher durften die nicht gefällt werden. Das war eine falsche Abwägungsentscheidung.

In Jork-Hinterbrack laufen die Planungen für die Deicherhöhung schon seit 2018. Vor Ort wollte man schon längst loslegen. Es wird uns aber berichtet, dass Naturschützer vom Nabu, aber auch, das Umweltministerium selbst wegen überzogenen Forderungen nach Flächen für den Naturschutzausgleich, auf der Bremse stehen.

Sie sagen, sie müssen darüber mit dem Bund verhandeln. In Schleswig–Holstein und Hamburg gibt es gar keine Kompensationsauflagen bei Deichbaumaßnahmen. Diesem Beispiel können Sie schonmal einfach folgen! Da können Sie selbst handeln!

In Haren, Kirchwahlingen, Altenwahlingen, Schweiburg, Wapelersiel, … überall das gleiche Bild. In unseren Gesprächen, die wir geführt haben, wurde überall darauf hingewiesen, dass die Planungskonflikte zwischen Natur- und Umweltschutz und die mangelnden Kapazitäten im NLWKN viele der Hochwasserschutzprojekte in diesem Land gefährden.

Der schlimme Höhepunkt dabei ist Hitzacker: In Hitzacker an der Elbe gibt es erhebliche Schwachstellen in der Deichlinie auch über ein Jahrzehnt nach dem letzten großen Elbhochwasser im Jahr 2013, insbesondere im Raum Lüchow-Dannenberg.

Für die dringend erforderlichen Maßnahme stehen finanzielle seit 2013 rund 43 Mio. Euro zur Verfügung. Passiert ist bislang aber trotzdem so gut wie nichts.

Die Ursache: Das NLWKN und die Behörde für das Biosphärenreservat, beide Teil des Umweltministeriums, konnte man sich bis heute aufgrund von naturschutzfachlichen Belangen sowie Kapazitätsengpässe beim NLWKN auf keine Planung verständigen.

Ich haben ihnen dazu vor Weihnachten einen Brief geschrieben! Das ist organisierte Verantwortungslosigkeit! Wenn ich dies zu verantworten hätte, Herr Ministerpräsident, könnte ich nicht ruhig schlafen.

Jetzt werden einige von Ihnen sagen, das ist EU-Recht, das ist Bundesrecht, da können wir nicht anders vorgehen. In § 4 Satz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes wird dabei doch klar geregelt, dass für Flächen, die dem Schutz vor Hochwasser dienen, diese bestimmungsgemäße Nutzung auch zu gewährleisten ist.

Und dies hat dem Natur- und Landschaftsschutz nach dem Gesetz auch vorzugehen. Sachsen-Anhalt hat im Gegensatz zu Niedersachsen die Lehren aus dem Hochwasser 2003 gezogen und die Elbdeiche seit 2013 fast durchgängig erhöht.

Es ist dieselbe Elbe, es gelten dieselben rechtlichen Grundlagen, dasselbe Naturschutzrecht. Ein entscheidender Punkt in Sachsen-Anhalt war aber auch der Verzicht auf umfängliche Planfeststellungsverfahren, sofern der neue Deich auf einer bestehenden Trasse verlief.

Die Menschen in Niedersachsen haben das Recht auf eine Regierung, die die Menschen an die erste Stelle setzt. Erst Sicherheit für die Menschen, dann der Schutz der Natur.

  1. Was jetzt zu tun ist

Sie sollten die Gespräche mit dem Bund führen, die Planungsbeschleunigung auf den Hochwasserschutz auszuweiten ist eine gute Idee.

Wir erwarten aber klar, dass sie im Land schon anfangen zu handeln und dass Sie unverzüglich per Erlass an alle Landesbehörden vorgeben, dass der Schutz der Menschen beim Hochwasserschutz vorgeht.

Wir erwarten außerdem, dass Sie in alle relevanten Landesgesetze, das Deichgesetz, das Wassergesetz und das Raumordnungsgesetz ein „überragendes öffentliches Interesse von Hochwasserschutzmaßnahmen“ aufnehmen.

Menschen legen ihr Schicksal in die Hand von Regierungen, Aber diese Hand muss auch mal zupacken!

  1. Schluss

Es geht hier heute nicht um Opposition gegen Regierung.

Es geht darum, dass die Menschen spüren, dass sie in ihrer Not nicht allein sind. Nicht heute. Und auch nicht in Zukunft! Lassen Sie uns jetzt handeln und die Maßnahmen auf das Gleis setzen:

Vom Erlass und den Gesetzesänderungen mit der Vorfahrt für den Schutz der Menschen, über ein Investitionsprogramm, über den Nachtragshaushalt bis hin zu einer Vereinbarung mit dem Bund, bevor bei uns allen wieder die Hochwasser-Vergesslichkeit einsetzt. Mehr Sicherheit für unsere Menschen ist machbar!“

PR
Foto: Celler Presse

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