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Fall des Monats: Fünf Inkassoforderungen für einen Kaufvorgang – rund 400 Euro Gebühren

NIEDERSACHSEN. Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte es genau prüfen – auch wenn tatsächlich Zahlungsverzug besteht. Denn die berechneten Gebühren sind nicht immer angemessen. Im Fall des Monats der Verbraucherzentrale Niedersachsen wird gleich fünffach abkassiert: Für einen Kaufvorgang erhält ein Schuldner fünf Inkassoschreiben, aus 129,75 werden 525,25 Euro.

Was ist passiert?

Ein Verbraucher aus Göttingen kauft im Internet fünf Veranstaltungsgutscheine für je 25,95 Euro. Er vergisst, die Rechnung zu begleichen und gerät in Zahlungsverzug. Das vom Onlineshop beauftragte Inkassounternehmen verschickt fünf Inkassoschreiben und fordert jeden Gutschein einzeln ein. Aus dem gesamten Kaufpreis von 129,75 Euro wird so – inklusive Nebenforderung, Auslagenpauschale und 1,3 Gebühr – eine Forderung von 525,25 Euro. Der Verbraucher reklamiert, doch ohne Erfolg.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung

„Der Verbraucher hat die Gutscheine in einem Bestellvorgang gekauft und darf deshalb nur ein Inkassoschreiben erhalten“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Vermutlich wurden die Schreiben automatisiert erstellt. Spätestens nach der Reklamation hätten sie aber korrigiert werden müssen.“ Zudem sei die Gebühr unangemessen. „Nach unserer Auffassung darf sie nur zwischen 0,5 und 0,8 liegen, da es sich um einen einfachen Vorgang handelt“, so die Rechtsexpertin. Nach Einschalten der Verbraucherzentrale hat das Inkassounternehmen die Forderung schließlich korrigiert. Ersparnis: rund 225 Euro.

Tipps der Verbraucherzentrale:
Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte es immer prüfen. „Ist die Forderung unberechtigt, am besten schriftlich widersprechen und die Einwände darlegen“, rät Körber. Doch auch berechtigte Forderungen sollten nicht ungeprüft beglichen werden. Der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentralen hilft, Forderungen und Gebühren einzuordnen. Muss tatsächlich gezahlt werden, sollte keine Ratenvereinbarung unterschrieben werden. „Kleinstraten lohnen sich oft nicht, da sie die Kosten in die Höhe treiben. Auf keinen Fall sollten Verbraucher etwas unterschreiben, das sie nicht verstehen“, so Körber.

Bei Fragen, hilft die kostenlose Kurzberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per Videochat.

PR

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