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Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

BERLIN/CELLE. Heute hat der Bundestag das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann meint dazu: „Die neuen Maßnahmen zum Schutz von Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen begrüße ich ganz besonders, denn neben Polizeibeamten und -beamtinnen und Rettungskräften sehen sich in letzter Zeit zunehmend auch Mandats- und Amtsträger und -trägerinnen Beleidigungen und Bedrohungen bis zu tätlichen Angriffen ausgesetzt.“

Für ihr Engagement als Stütze der Gesellschaft verdienen sie besonderen Schutz und darum kann künftig üble Nachrede und Verleumdung gegen sie härter bestraft werden. Außerdem sieht das Melderecht zum Schutz von Menschen, die sich beruflich oder ehrenamtlich für unsere demokratische Gesellschaft einsetzen, vor, künftig Auskunftssperren im Melderegister zu erleichtern.

Leider ist die Formulierung im Gesetz so gefasst, dass es bei Bediensteten im öffentlichen Dienst, wie etwa Polizeibeamten und -beamtinnen, nicht ohne Weiteres klar ist, dass sie unter diese Vorschrift fallen. Hier kommt es in der Praxis darauf an, wie die Verwaltungen die Regelung umsetzen. Mit dem pauschalen Hinweis auf Missbrauchsmöglichkeiten können die berechtigten Schutzinteressen derer, die sich für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen, nicht zur Seite gefegt werden.
Außerdem wird eine Meldepflicht der Betreiber sozialer Netzwerke für bestimmte strafbare Inhalte wie Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen, Volksverhetzung oder Verbreitung von Kinderpornographie verankert.

„Durch dieses Gesetz wird ein effektiver Weg geschaffen, damit Hass-Straftaten konsequent vor Gericht gebracht werden können“, ist sich Kirsten Lühmann sicher.

PR

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