Mittwoch, 18. September 2024

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Hochwasserhilfe des Landes Niedersachsen: Anträge bei Schäden können gestellt werden

Dieser Notfallfonds des Landes gilt nur für existenzbedrohende Notfälle und NICHT für Schäden an Gebäuden, sondern nur für Hausrat. Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Die Anträge können ab jetzt bis zum 22. März 2024 bei der Stadt Celle gestellt werden.Das entsprechende Formular können Sie unter www.celle.de/hochwasser herunterladen.

WICHTIG:

Anträge im Stadtgebiet nur an die Stadt Celle:                    hochwasserhilfe@celle.de

Anträge im Landkreisgebiet nur an den Landkreis Celle:    hochwasserhilfe@lkcelle.de

Anträge sind ohne Unterschrift gültig.

Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden. Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen.

Fragen bitte möglichst per Email. Telefonische Auskunft zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung unter 05141/12 19 88.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html, s. unter FAQ.

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Foto von Mikhail Nilov von Pexels

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