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Kammerversammlung lehnt Beitragsrückzahlung aus Kreditmtteln ab

NIEDERSACHSEN. Den Mitgliedern der Pflegekammer Niedersachsen wurde die Rückzahlung der Beiträge für 2018 und 2019 versprochen. Jetzt macht die Kammerversammlung Druck. Das Land wird aufgefordert, bis Ende September die entsprechenden Mittel zu bewilligen.

Die Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 16. Juni das Land Niedersachsen eindringlich aufgefordert, nicht nur bis zum 31. Juli einen Zuwendungsbescheid über rund 6 Millionen Euro zu übersenden, sondern bis zum 30. September die Mittel für die Rückzahlung der Beiträge aus den Jahren 2018 und 2019 zu bewilligen. „Die Mitglieder rechnen fest mit der von der Politik angekündigten Rückzahlung ihrer Beiträge und dürfen nicht erneut enttäuscht werden“, sagt Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann am Mittwoch in Hannover.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat den Mitgliedern die Rückzahlung versprochen. In einem am Dienstag in Hannover verfassten Beschluss lehnt die Kammerversammlung eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Rückzahlung angesichts der damit verbundenen Mehrkosten ab. Es geht um insgesamt rund 4,8 Millionen Euro.

„Die Kammerversammlung hat in ihrem Beschluss klargestellt, dass die Pflegekammer nicht für die bisherigen Verzögerungen im Zusammenhang mit der Rückzahlung verantwortlich ist“, sagt Klarmann. Bereits im Februar 2020 hatte sich die Kammerversammlung einstimmig dafür entschieden, die finanzielle Unterstützung des Landes anzunehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beitragsfreiheit auch der Jahre 2018 und 2019 zu schaffen. Die rechtliche Überprüfung ergab, dass die Forderung des Sozialministeriums nach einer dauerhaften Beitragsbefreiung nicht mit den Bestimmungen des Pflegekammergesetzes und der Landeshaushaltsverordnung vereinbar ist, solange nicht dauerhaft eine anderweitige Finanzierung der Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben gesichert ist. Noch im Juni hat das Ministerium bestätigt, dass ernsthafte Zweifel bestünden, ob in der aktuellen Situation eine dauerhafte Beitragsfreiheit möglich sei und das Ministerium einen Beschluss zur Änderung der Beitragsordnung aus rechtlichen Gründen nicht genehmigen könne.

Die Kammerversammlung betont in ihrem Beschluss, dass die Finanzautonomie ein wesentlicher Bestandteil der funktionalen Selbstverwaltung ist, die das Recht beinhaltet, grundsätzlich unabhängig von staatlichen Weisungen eine eigenständige Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft zu führen. Diese Finanzautonomie steht auch der Pflegekammer Niedersachsen zu.

Den vollständigen Beschluss mit einer chronologischen Abfolge der Etappen bis zum heutigen Tag hat die Pflegekammer Niedersachsen auf ihrer Homepage veröffentlicht: https://www.pflegekammer-nds.de/nachrichten-ansehen/beschluss-der-kammerversammlung-in-ergaenzung-zu-9a-beitragsordnung

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