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Zahlreiche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung (Waffenverbotszone) im Hauptbahnhof Hannover

HANNOVER. Für das vergangene Wochenende hatte die Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Hannover vom 4. auf den 5. sowie vom 5. auf den 6. Februar 2022, jeweils im Zeitraum von 18:00 – 02:00 Uhr, eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese Allgemeinverfügung verbot das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich/Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Hannover aufhielten bzw. diesen betraten.

Hintergrund ist, dass insbesondere in den vergangenen Wochen zahlreiche Sachverhalte festgestellt wurden, bei denen Personen verbotene Gegenstände oder Messer mitführten. Bei den Messern handelte es sich oftmals auch um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, wie bspw. Springmesser oder Einhandmesser, die grundsätzlich verboten sind. Die Masse dieser Feststellungen erfolgte insbesondere in den Wochenendnächten, bei einer Altersgruppe der 15 – 45 jährigen. Hierbei handelt es sich offenbar um Personen, die den Bahnhof als Treffpunkt nutzen, um dort zu verweilen, sich mit Alkoholika und Nahrung zu versorgen und um von dort in andere Vergnügungsbereiche der Stadt Hannover zu gelangen. Insbesondere unter Alkoholeinfluss entwickeln sich oftmals Streitigkeiten verschiedener Personengruppen, bei denen es zu Körperverletzungsdelikten kommt.

Eine besondere Gefahr bestand beim Mitführen gefährlicher Gegenstände wie bspw. Messer, da hier die Gefahr besteht, u.a. durch die enthemmende Wirkung des Alkohols, diese schneller einzusetzen. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Auch wenn diese nur mitgeführt werden, stellt dieses eine erhebliche Gefahr für andere dar, auch für „normal Reisende“.

Durch die Maßnahmen der zurückliegenden beiden Wochenendnächte sollte ein deutliches Zeichen, eine Signalwirkung mit präventiven Charakter, gesetzt werden: 1. Der Entwicklung von Gewaltdelikten entgegenzuwirken, um die Sicherheit für Bahnhofsbesucher und Reisende zu erhöhen 2. Das tatsächliche Lagebild durch intensive Kontrollen zu vervollständigen. 3. Personen zu sensibilisieren, dass neben grundsätzlich verbotene Gegenstände auch andere gefährliche Gegenstände wie bspw. Messer, nichts im Personenverkehr zu suchen haben.

Für den Einsatz waren rund 80 zusätzliche Polizeibeamte/-innen der Bundesbereitschaftspolizei und der Mobilen-Kontroll- und Überwachungseinheit Hannover am Hauptbahnhof Hannover im Einsatz. Im Hauptbahnhof überprüfte die Bundespolizei insgesamt rund 1.000 Personen.

Bei den festgestellten knapp 50 (49) Verstößen gegen die Verbotsverfügung handelte es sich überwiegend um das Mitführen von Messern.

Von den -29- Messern mussten allein -11- Einhand- und ein Butterflymessermesser festgestellt werden, die grundsätzlich nach dem Waffengesetz verboten sind. Hier erfolgte neben der Einziehung ein Strafverfahren gegen die Personen nach dem Waffengesetz.

Neben einem Teleskopschlagstock, einem Kubotan (als Schlüsselanhänger konzipierter kleiner Stock, der lebensgefährliche Verletzungen verursachen kann) und Pyrotechnik wurden auch sechs Tierabwehrsprays festgestellt.

Ein zeitlicher Überblick von einigen Verstößen: Am Freitag auf Samstag: 18:40 Uhr: ein 17-jährgiger russischer Staatsangehöriger mit einem Taschenmesser 19:20 Uhr: ein 18-jähriger deutscher führte im Personentunnel ein Einhandmesser mit sich 19:20 Uhr: ein 15-jähriger deutscher führte im Personentunnel ein feststehendes Messer (8cm) sowie 3x Feuerwerkskörper mit 20:30 Uhr: ein 15-jähriger deutscher führte ein Einhandmesser mit sich 21:05 Uhr: ein 19-jähriger deutscher mit einem Einhandmesser 21:10 Uhr: ein 28-jähriger deutscher mit 2 Küchenmesser 22:00 Uhr: ein 14-jähriger deutscher mit einem Taschenmesser 22:00 Uhr: ein 16-jähriger mit einem Teleskopschlagstock 22:55 Uhr: ein 15-jähriger mit einem Cutter-Messer 22:00 Uhr: ein 15-jähriger mit einem Messer im Scheckkarten-format (abgeholt vom Erziehungsberechtigten) 00:54 Uhr: ein 20-jähriger deutscher führte ein Einhandmesser mit sich Samstag auf Sonntag: 18:00 Uhr: ein 21-jähriger führte Tierabwehrspray mit sich 18:55 Uhr: ein iranischer Staatsangehöriger (28) mit einem Taschenmesser 18:55 Uhr: ein deutscher (18) mit einem Butterflymesser 19:20 Uhr: ein deutscher (21) mit einem Einhandmesser 20:20 Uhr: ein deutscher (17) 1x Reizgas (Tierabwehr) und 1x Kubotan 20:20 Uhr: ein deutscher (16), führte im Personentunnel einen (größeren) Schraubendreher mit sich 20:20 Uhr: ein 13-jähriger führte im Personentunnel 1x Reizgas mit sich 20:05 Uhr: ein 21-jähriger mit einem Klappmesser 20:25 Uhr: ein 23-jähriger türkische Staatsangehöriger mit einem Tierabwehrspray, 20:30 Uhr: ein 30-jähriger deutscher mit einem Einhandmesser 21:10 Uhr: eine 21-jährige Frau mit einem Tierabwehrspray 21:20 Uhr: ein 20-jähriger afghanischer Staatsangehöriger mit einem Taschenmesser 21:45 Uhr: ein 33-jähriger deutscher mit 2x Pyrotechnik (Bengal-Fackel) 22:35 Uhr: ein 21-jähriger deutscher mit einem Cuttermesser 22:50 Uhr: ein 23-jähriger deutscher führte im Personentunnel eine Handklappsäge (ca. 15cm) mit sich 23:40 Uhr: ein 25-jähriger serbischer Staatsangehöriger mit einem Taschenmesser 23:40 Uhr: ein 30-jähriger mit einem Einhandmesser 00:35 Uhr: ein 26-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit einem Tierabwehrspray 00:35 Uhr: ein 18-jähriger griechischer Staatsangehöriger mit einem Taschenmesser

Weiterhin wurden -18- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt und -11- Fahndungstreffer erzielt. Bei den Fahndungstreffern handelte es sich um zwei Haftbefehle (Ausschreibungen der Staatsanwaltschaften Göttingen und Hannover wegen Bedrohung und Erschleichen von Leistungen) sowie neun Aufenthaltsermittlungen (zur Feststellung der Ladungsfähigen Wohnanschrift in einem Strafverfahren).

Leider kam es auch zu Beleidigungen und einem Widerstand gegen Polizeibeamte. In der Nacht auf Samstag beleidigte ein 23-jähriger deutscher einen Beamten beim Verlassen der Dienststelle. Am Samstag wurde ein 20-jähriger deutscher aufgrund der bestehenden Allgemeinverfügung über das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen kontrolliert. Der Mann weigerte sich den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen und wurde der Dienststelle zugeführt. Im weiteren Verlauf sperrte er sich gegen die Maßnahme und verweigerte die Durchsuchung unter verbalen Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Beamten. Bei der dann durchgeführten Durchsuchung wurde ein Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt.

„In dem Bewusstsein, dass es sich bei den Feststellungen auch um grundsätzlich verbotene Waffen handelt, ist diese Anzahl definitiv zu hoch. Insbesondere mit dem Hintergrund, dass die Verbotsverfügung in zahlreichen Medien /sozialen Medien bekannt gemacht wurde.“

Uns war es wichtig, dem festgestellten „Trend des Mitführens gefährlicher Gegenstände“ mit einem deutlichen Signal entgegen zu wirken. Die von den Einsatzkräften wahrgenommenen Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger waren mit Masse positiv.“

ots

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