Ausfall in Höhe von 750.000 Euro: Klage des Hannover 96 e.V. auf Zahlung von Fördergeldern wegen Verstoß gegen Hannover-96-Vertrag abgewiesen
Die vierte Kammer des Landgerichts Hannover hat am heutigen Donnerstag eine Klage des Hannover 96 e.V. gegen die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG auf Zahlung von Fördergeldern abgewiesen.
Hintergrund des Verfahrens ist folgender Vorgang: Die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im Juli 2022 erfolgte nicht wie in der Satzung vorgesehen durch einen Beschluss des Aufsichtsrates der Hannover 96 Management GmbH, sondern mit einem satzungsdurchbrechenden Beschluss des Hannover 96 e.V. Mit diesem Beschluss hat der Hannover 96 e.V. gegen den im Jahr 2019 vereinbarten Hannover-96-Vertrag verstoßen, in dessen Rahmen eine Fördervereinbarung zur Zahlung von quartalsweisen Spenden geschlossen wurde.
Infolge dieses Vertragsbruchs im Zuge der Abberufung des Geschäftsführers hatte die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG die quartalsweisen Spenden eingestellt. Dagegen klagte der Hannover 96 e.V. mit der Forderung, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Spenden habe. Diese Klage auf Zahlung der Spenden ist vom Landgericht Hannover nun als nicht begründet zurückgewiesen worden. „Der Kläger verstieß durch den notariell beurkundeten satzungsdurchbrechenden Abberufungsbeschluss vom 25.07.2022 gegen die Wohlverhaltensregel aus § 4 der Fördervereinbarung“, heißt es in der Urteilsbegründung. Weiter heißt es, das Verhalten des Hannover 96 e.V. sei „in besonderem Maße treuwidrig“ gewesen. Dem Verein und seinen Mitgliedern ist durch das Verhalten des Vorstands seit Juli 2022 bis heute bereits ein Liquiditätsausfall in Höhe von 750.000 Euro entstanden. Von dem ursprünglich vereinbarten Gesamtfördervolumen in Höhe von 6 Mio. Euro wurden in der Vergangenheit 1,125 Mio. Euro an den Verein überwiesen.
Die Gesellschafterseite ist selbstverständlich bereit, im Rahmen einer einvernehmlichen Gesamtlösung auch für die Frage der Unterstützung des Hannover 96 e.V. eine Regelung zu finden.
PR
Foto: jorono / Pixabay
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