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OVG Lüneburg setzt 2G-Regel bei Sport im Freien außer Vollzug – 2G für Mannschaftssport wird geprüft

LÜNEBURG. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Dem Gericht zufolge habe das Land mit der umfassenden Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Personen, die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenennachweis verfügen, die Grenzen der rechtlich zulässigen Pauschalierung überschritten. Insbesondere die Beschränkung von Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei nicht verhältnismäßig.

Die Entscheidung eröffnet dabei ausdrücklich die Möglichkeit, die 2G-Regel zukünftig für die Ausübung von Mannschaftssportarten im Freien zu erlassen. Die Landesregierung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Sie wird die Begründung genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur anstehenden Verordnungsänderung einbeziehen.

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