Sonntag, 16. März 2025

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168 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an der deutsch – niederländischen Grenze in Niedersachsen

Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover diese seit nunmehr fünfeinhalb Monaten durch und verzeichnet seit Beginn der Kontrollen insgesamt 839 unerlaubte Einreisen. 549 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.

Im Detail kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 2. März 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden Feststellungen*:

  • 839 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i. S. d.
    Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
  • 549 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
    i. S. d. AufenthG
  • 28 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG
  • 49 Personen mit Wiedereinreisesperre
  • 254 Vollstreckungen offener Haftbefehle

Hintergrund:

Die temporären wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen führt die Bundespolizei auf Anordnung des Bundesministers des Innern und für Heimat durch. Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.

Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

*Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Januar 2025. Die Daten der Monate Februar und März 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.

ots
Foto: markusspiske / Pixabay

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