Sonntag, 8. März 2026

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Anzeige

Anzeige

Beschluss des OVG Lüneburg setzt pauschale Obergrenze von 500 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel außer Kraft

NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Regelung der Obergrenze von 500 Personen bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel außer Kraft gesetzt hat. Das OVG bestätigte hingegen die Notwendigkeit des Genehmigungsvorbehaltes des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes für eine Veranstaltung mit mehr als 500 anwesenden Teilnehmenden.

Der Beschluss hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des § 11 Abs. 6 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen – die pauschal geltende Obergrenze von 500 Personen sofern Warnstufe 3 gilt – bis auf weiteres nicht mehr angewandt wird. Im Rahmen der Winterruhe gilt in Niedersachsen landesweit bis zum 23. Februar 2023 die Warnstufe 3.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.

WhatsApp-Kanal Immer bestens informiert! Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates jetzt auch direkt auf Ihr Smartphone. Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal und bleiben Sie schnell und unkompliziert auf dem Laufenden. Hier klicken und abonnieren!



Anzeige