Überprüfung von Bewerbern für den Justizdienst durch den Verfassungsschutz – Stellungnahme Justizministerin Havliza
NIEDERSACHSEN. Der Landesvorsitzende der CDU Niedersachsen, Dr. Bernd Althusmann, hat sich dafür ausgesprochen, dass vor der Einstellung von neuen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt wird. Dasselbe Vorgehen sei bereits bei Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeidienst geplant. Dazu äußert sich Justizministerin Barbara Havliza wie folgt:
„Ich begrüße diesen Vorstoß. Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit sind elementare Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Der Justiz kommt dabei eine herausgehobene Stellung zu. Diese besondere Rolle macht das Grundgesetz deutlich: Richter sind danach für die Rechtsprechung nicht einfach nur zuständig, sie ist ihnen „anvertraut“. Die Richterschaft in Niedersachsen gibt bislang keinen Anlass, ihr zu misstrauen. Im Gegenteil! Aber die Fälle in anderen Bundesländern lassen aufhorchen. Ich denke hier zum Beispiel an die aktuelle Diskussion in Sachsen. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu nutzen, ist ein wichtiger Schritt, um die Justiz und die Gesellschaft auch in der Zukunft vor demokratiefeindlichem Gedankengut zu schützen. Die Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, müssen wir nutzen.“
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